Nach der Einführung von OSRAMs erster straßenzugelassener LED-Nachrüstlampe, der NIGHT BREAKER H7-LED, löst OSRAM nun mit der neuen NIGHT BREAKER H4-LED das Versprechen ein, noch mehr Autofahrern echte LED-Sicht zu bieten.
Als OSRAMs erste, für den Einsatz auf deutschen Straßen zugelassene LED-Nachrüstlampe, war die NIGHT BREAKER H7-LED ein Meilenstein. Jetzt, nur wenige Monate später, hat OSRAM die NIGHT BREAKER H4-LED vorgestellt und damit OSRAMs wegweisende Innovation zu einer ganzen Produktfamilie gemacht.
Profitieren Sie von besserer Sicht und Sichtbarkeit bei gleichzeitig reduzierter Blendung aller Verkehrsteilnehmer. Starkes LED-Licht mit tageslichtähnlicher Farbtemperatur bringt bis zu 230% mehr Helligkeit auf die Straße. Und Sie bringen das Design Ihres Autos auf das nächste Level! Im Vergleich zu herkömmlichen Halogenlampen punktet die NIGHT BREAKER LED dazu noch mit Vibrationsbeständigkeit und bis zu 5x längerer Lebensdauer für längeren Fahrspaß. Rüsten Sie jetzt auf LED-Technologie um!
Die NIGHT BREAKER H4-LED ist derzeit mit vielen beliebten Fahrzeugen wie zum Beispiel dem VW up! Facelift, e-up! Facelift, T5, dem Toyota Yaris und den Seat Modellen Mii und Mii electric kompatibel – die Liste wird immer länger!
Durch das kompakte Design ermöglicht die NIGHT BREAKER H4-LED einen einfachen Einbau, für den kein weiteres Zubehör erforderlich ist!
Ist mein Fahrzeug kompatibel?
Jetzt überprüfen auf www.osram.de/ledcheck, ob Ihr Fahrzeugmodell schon zugelassen ist.
Prüfen Sie in der Kompatibilitätsliste, ob Ihr Fahrzeug aufgeführt ist. Vergleichen Sie die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Liste mit der auf den Scheinwerfern Ihres Autos. Sie startet mit einem "E" und einer oder zwei Ziffer(n) in einem Kreis und setzt sich dann mit einer 4- bzw. 5-stelligen Ziffernfolge fort.
Scannen Sie den QR-Code auf dem OSRAM Trust Sticker auf Ihrer NIGHT BREAKER LED Verpackung oder geben Sie den 7-stelligen Code in der OSRAM Trust App ein. Nachdem Sie den Check absolviert haben, erhalten Sie den Downloadlink mit der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Drucken Sie diese aus und führen Sie sie nach erfolgtem Einbau der LED-Lampen stets mit sich.
| Straßenzugelassen | |
H4-LED | ECE | H7-LED |
bis zu +230% | Helligkeit | bis zu +220% |
6.000K | Kelvin | 6.000K |
LED | Technologie | LED |
| Straßenzugelassen | |
H4-LED | ECE | H4 |
bis zu +230% | Helligkeit | bis zu +200% |
6.000K | Kelvin | -- |
LED | Technologie | HALOGEN |
Mein Fahrzeug oder meine Scheinwerfergenehmigungsnummer ist nicht freigegeben?
Die Zulassung für die legale NIGHT BREAKER LED ist für jedes Fahrzeugmodell ein sehr komplexer Prozess. Weitere Zulassungen sollen in Kürze erfolgen. Bleiben Sie up to date auf unserer Webseite und den Social Media Kanälen von OSRAM Automotive.
Gibt es eine G arantie auf die NIGHT BREAKER LED?
Für alle NIGHT BREAKER LED Lampen gewährt OSRAM 4 Jahre. NIGHT BREAKER LED Lampen, die über eine Werkstatt gekauft und eingebaut wurden, erhalten ein extra Jahr oben drauf.
Muss ich die Lampe wieder ausbauen, wenn ich mit meinem Auto ins Ausland fahre?
Nein, es gelten auch im Ausland die Gesetze des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Eine Ausnahme bilden Länder mit Linksverkehr (z.B. Großbritannien), hier muss der Fahrer auf Halogenlampen zurückrüsten.
Was mache ich, wenn ich Probleme habe die LED-Lampen in mein Auto einzubauen?
Wenden Sie sich bitte an OSRAM (automotive-service[a]osram.com). Laut OSRAM sollte der Einbau mancher Modelle der NIGHT BREAKER LED Produktfamilie dennoch von einem Kfz-Spezialisten vorgenommen werden, da bestimmte Modelle OSRAM Zubehör erfordern.
Wieso ist die ABG auf 2 Jahre befristet und was passiert nach Ablauf der Frist?
Die ABG genehmigt neue Technologien auf 2 Jahre und kann danach auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Wenn Sie die NIGHT BREAKER LED jetzt erwerben, erhalten Sie Bestandschutz und können das Produkt weiterhin legal auf öffentlichen Straßen nutzen.
Zugelassenes LED Scheinwerferlicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder in denen eine Zulassung vorliegt und die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Genaue Bedingungen siehe www.osram.de/ledcheck
Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.