Feature

●Road approved H4 LED in low beam and high beam application in Germany. See and be seen better for more safety in road traffic, especially when driving at night
●Up to 230% more brightness compared to minimum ECE R112 requirements. Additionally 50% less glare: cool white LED retrofit with daylight-like colour temperature for selected new and used car models
●The H4 LED lamp from the Night Breaker family offers up to 5 times longer service life (compared to halogen bulbs): environmentally friendly thanks to longer durability and fewer workshop visits and at the same time reduced energy consumption
●Premium product quality developed and manufactured in certified Osram production facility in Italy. Latest LED light technology as a retrofit solution for used vehicles with increased anti-counterfeiting thanks to the Osram Trust program
●Legal note: approved LED headlight light. Applies only to the respective countries where approval is available and the vehicle models currently listed in the compatibility list


Description

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From the manufacturer

NightbreakerNightbreaker
Straßenzugelassen und ECE-zertifiziert

OSRAM NIGHT BREAKER LED jetzt auch als H4-LED verfügbar!

Nach der Einführung von OSRAMs erster straßenzugelassener LED-Nachrüstlampe, der NIGHT BREAKER H7-LED, löst OSRAM nun mit der neuen NIGHT BREAKER H4-LED das Versprechen ein, noch mehr Autofahrern echte LED-Sicht zu bieten.

Unter osram.de/ledcheck einfach prüfen!

Passt mein Fahrzeug?

Die NIGHT BREAKER H4-LED ist derzeit mit vielen beliebten Fahrzeugen wie zum Beispiel dem VW up! Facelift, e-up! Facelift, T5, dem Toyota Yaris und den Seat Modellen Mii und Mii electric kompatibel – die Liste wird immer länger!

Durch das kompakte Design ermöglicht die NIGHT BREAKER H4-LED einen einfachen Einbau, für den kein weiteres Zubehör erforderlich ist!

Ist mein Fahrzeug kompatibel?

Jetzt überprüfen auf www.osram.de/ledcheck, ob Ihr Fahrzeugmodell schon zugelassen ist.

NIGHTBREAKER LEDNIGHTBREAKER LED

Mein Fahrzeug oder meine Scheinwerfergenehmigungsnummer ist nicht freigegeben?

Die Zulassung für die legale NIGHT BREAKER LED ist für jedes Fahrzeugmodell ein sehr komplexer Prozess. Weitere Zulassungen sollen in Kürze erfolgen. Bleiben Sie up to date auf unserer Webseite und den Social Media Kanälen von OSRAM Automotive.

Gibt es eine G arantie auf die NIGHT BREAKER LED?

Für alle NIGHT BREAKER LED Lampen gewährt OSRAM 4 Jahre. NIGHT BREAKER LED Lampen, die über eine Werkstatt gekauft und eingebaut wurden, erhalten ein extra Jahr oben drauf.

Muss ich die Lampe wieder ausbauen, wenn ich mit meinem Auto ins Ausland fahre?

Nein, es gelten auch im Ausland die Gesetze des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Eine Ausnahme bilden Länder mit Linksverkehr (z.B. Großbritannien), hier muss der Fahrer auf Halogenlampen zurückrüsten.

Was mache ich, wenn ich Probleme habe die LED-Lampen in mein Auto einzubauen?

Wenden Sie sich bitte an OSRAM (automotive-service[a]osram.com). Laut OSRAM sollte der Einbau mancher Modelle der NIGHT BREAKER LED Produktfamilie dennoch von einem Kfz-Spezialisten vorgenommen werden, da bestimmte Modelle OSRAM Zubehör erfordern.

Wieso ist die ABG auf 2 Jahre befristet und was passiert nach Ablauf der Frist?

Die ABG genehmigt neue Technologien auf 2 Jahre und kann danach auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Wenn Sie die NIGHT BREAKER LED jetzt erwerben, erhalten Sie Bestandschutz und können das Produkt weiterhin legal auf öffentlichen Straßen nutzen.

Rechtliche Hinweise

Zugelassenes LED Scheinwerferlicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder in denen eine Zulassung vorliegt und die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Genaue Bedingungen siehe www.osram.de/ledcheck

  • In Deutschland: Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen.
  • In Österreich: Gemäß §35 Abs:4 KFG ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen.

Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.

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